Allgemeine Geschäfts-/Nutzungsbedingungen

Stand: April 2010

Oldenburgische Volkszeitung
Druckerei und Verlag KG,
Neuer Markt 2, 49377 Vechta

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel der Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist ein gesonderter Abschluss zu tätigen.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses − und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vortragsabschluss und unerlaubter Handlung sind − auch bei telefonischer Auftragserteilung − ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfaang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen − außer bei nicht offensichtlichen Mängeln − innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der übersendung des Probeabzuges gesetzlichen Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zu Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche änderungen ursprunglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder − wenn eine Auflage nicht genannt ist − die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird, und zwar um 20 %. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, also Vechta. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, also Vechta. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages, also Vechta, vereinbart. als pdf.Datei

Zusätzliche Geschäftsbedingungen:

(a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages anerkennt der Auftraggeber die gültige Preisliste des Verlages.

(b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.

(c) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

(d) Die Preise für Anzeigen aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Werbungtreibenden in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Niederlassungen im Verbreitungsgebiet haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers bei Direktabrechnung mit dem Verlag Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gilt der Grundpreis.

(e) Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

(f) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 6 Tage vor dem Streutermin, zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

(g) In einem laufenden Vertragsverhältnis gelten die neuen Preise erst zwei Monate nach Bekanntgabe der neuen Preisliste.

(h) Der Verlag behält sich das Recht vor, örtlich begrenzte Anzeigen sowie für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen. Diese Anzeigen zählen zur Erfüllung des Abschlusses nicht mit.

(i) Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit Erscheinen der ersten Anzeige. Der Anzeigenabschluss verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Basis für diesen Abschluss ist das jeweils erreichte Volumen des Vorjahres.

(j) Konzernrabatt kann nur gewährt werden, wenn die entsprechende Tochterfirma zu mindestens 75 % zum Konzern zugehörig ist.

(k) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Abschluss getätigt hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche von Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.

(l) Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen, die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.

(m) Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine textanschließende Unterbringung blattbreiter Streifenanzeigen ist nur bei Formaten ab 100 mm Höhe und nach vorheriger Vereinbarung möglich. Die Auswahl bestimmter Textseiten und ein Ausschluss von Wettbewerbsanzeigen können nicht verbindlich vereinbart werden.

(n) Streifenanzeigen bis zu 100 mm Höhe werden bei vereinbarter Platzierung allein unter Text mit einem Aufschlag von 25 % berechnet.

(o) Auf der 1. Lokalseite werden Anzeigen nur unter Vorbehalt gebracht. An Sonnabenden ist die 1. Lokalseite anzeigenfrei.

(p) Bei Anzeigen (Beilagen) aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag behält sich Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige (Beilage) bejaht.

(q) Bei ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäßer Verteilung von Fremdbeilagen hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder Neuverteilung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Beilage beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzverteilung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

(r) Der Rechnungsversand für Fließsatzanzeigen erfolgt ohne Anzeigenbeleg.

(s) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.


Vechtaer Zeitungsvertrieb GmbH & Co KG
Neuer Markt 2, 49377 Vechta

1. Der Bezugspreis wird jeweils im voraus in dem vom Abonnenten gewünschten Zahlungsrhythmus (monatlich zum 10. des jeweiligen Monats bzw. vierteljährlich zum 10. in der Quartalsmitte) fällig. Etwaige änderungen des Bezugspreises gelten durch Veröffentlichung in der Zeitung als rechtzeitig und ausreichend bekannt gegeben, wenn die Veröffentlichung zwei Wochen vor dem Wirksamwerden der Preiserhöhung erfolgt ist. Eventuelle Erhöhungen des Bezugspreises entbinden nicht von der Einhaltung des Abonnementvertrages, auch dann nicht, wenn diese zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn liegen.

2. Der Abonnementvertrag gilt zunächst für die vereinbarte Mindestbezugszeit von 12, bzw.18 oder 24 Monaten bei Prämienbestellung, ab zahlungspflichtigem Bezugsbeginn und verlängert sich stillschweigend, solange er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt wird. Die Kündigung ist schriftlich an den Verlag zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels) der Kündigung.

3. Vom Abonnenten gewünschte Zustellveränderungen, wie Wohnungswechsel, Reisenachsendungen oder befristete Lieferunterbrechungen sind dem Verlag spätestens fünf Werktage vor dem änderungstermin schriftlich mitzuteilen, Kontoänderungen spätestens fünf Werktage vor dem Monatsende.

4. Bei einer befristeten Lieferunterbrechung von weniger als 13 Erscheinungstagen (2 Wochen ohne "OV am Sonntag") besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

5. Im Abonnement wird die Zeitung zugestellt, wenn gut befahrbare Straßen und Wege, stets unbehindertes Erreichen des Hauszuganges sowie eine leicht auffindbare, geeignete Einwurf- oder Ablagestelle (Briefkasten, Zeitungsbox o. ä.) dies ermöglichen.

6. Soweit die Auslieferung im Hauptverbreitungsgebiet durch die verlagseigene Zustellerorganisation erfolgt, sorgt der Verlag für eine Auslieferung der Zeitung am frühen Morgen des Erscheinungstages.

7. Bei Lieferung der Zeitung durch die Deutsche Post AG, oder einen anderen privaten Postdienstleister, wird die adressierte Sendung im nächsten für den Verlag erreichbaren Briefpostzentrum eingeliefert, womit der Verlag seine Lieferverpflichtungen gegenüber dem Abonnenten erfüllt hat. Etwaige Betriebseinschränkungen, Verspätungen oder Unzustellbarkeitserklärungen des jeweiligen Postdienstleisters hat der Verlag nicht zu verantworten.

8. Bei Nichtlieferung der Zeitung ohne Verschulden des Verlages, z. B. bei Arbeitskämpfen oder in Fällen höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

9. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag.

10. Etwaige Reklamationen wegen einer vom Verlag zu vertretenden Nichtlieferung der Zeitung sind dem Verlag unverzüglich mitzuteilen. Bei Mitteilung eines Lieferausfalls am Erscheinungstag sorgt der Verlag im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten für eine Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Verlag sind ausgeschlossen.

11. Bitte beachten Sie, dass die neue Immatrikulationsbescheinigung rechtzeitig an unseren Abo-Service gesand wird. Sollte dies nicht geschehen, sind wir gezwungen, den normalen Bezugspreis zu erheben.

12. Bitte beachten Sie, dass die neue Nachweisbescheinigung der Agentur für Arbeit rechtzeitig an unseren Abo-Service gesand wird. Sollte dies nicht geschehen, sind wir gezwungen, den normalen Bezugspreis zu erheben.

13. Für den Bezug der Online-Ausgabe (epaper) gelten die separaten Bezugsbedingungen.


epaper

1. Vertragsgegenstand

Das epaper ist ein kostenpflichtiger Mehrwertdienst der Oldenburgischen Volkszeitung KG (im folgenden Verlag), der über das Internet zur Verfügung gestellt wird. Es erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung über das Internet. Als epaper-Abonnent haben Sie automatisch Zugriff auf die Ausgaben der letzten 14 Tage. Sie können das epaper beliebig oft online lesen.

Es werden folgende Abonnements angeboten: Das epaper-Plus-abo in Kombination mit der Printausgabe, das epaper-Pur-abo als Non-Print-Produkt sowie das epaper-Business-abo nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten sind nicht Vertragsgegenstand. Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, die Leistungen im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erweitern oder zu ändern bzw. sie einzustellen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch die Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars über das Internet. Alle Bestellungen werden von unserer Abonnementbetreuung geprüft und bei korrekten Angaben freigeschaltet. Erfolgt die Bestellung innerhalb der Geschäftszeit (Mo. - Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 bis 13.00 Uhr), wird das Abonnement spätestens am darauf folgenden zweiten Arbeitstag von uns freigeschaltet. Erfolgt die Bestellung am Freitag, wird das Abonnement am folgenden Montag freigeschaltet. Der Nutzungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Oldenburgische Volkszeitung dem Nutzer die Bestätigung der Bestellung übersandt hat. Die Zugangsdaten erhält der Nutzer per E-Mail, anschließend kann das epaper sofort genutzt werden. Alle Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Benutzerdaten dienen der Legitimation beim Zugriff auf den Online-Dienst. Sie sind daher sicher aufzubewahren und vor der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen.

3. Preise

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug. Die Bezugspreise werden vorab monatlich zum 10. des Monats eingezogen. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen und die Benutzerdaten des Nutzers zu sperren. Der Nichterfüllungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zu Lasten des Nutzers.

4. Preiserhöhungen

Sofern während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Preis zu entrichten. Bezugspreiserhöhungen werden mindestens einen Monat vor ihrer Wirksamkeit im Online-Auftritt in der Preisliste angekündigt. Einzelbenachrichtigungen erfolgen nicht. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da dies von Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB gefordert wird (Belehrung über Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufrechts bei Fernabsatzverträgen).

5. Haftung

Der Verlag ist bemüht, den Zugang 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung. Gleiches gilt für Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern.

6. Änderungen der persönlichen Daten

Der Nutzer verpflichtet sich, jede späteren Änderungen der abgefragten persönlichen Daten umgehend per E-Mail an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. mitzuteilen.

7. Datenschutz

Das Passwort ist vom Kunden für Dritte unzugänglich aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Jeder epaper-Abonnent kann sich nur einmal zur gleichen Zeit mit seinen Zugangsdaten einloggen. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der epaper-Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Die Oldenburgische Volkszeitung behält sich vor, das Passwort ohne Angabe von Gründen jederzeit zu ändern. Der Nutzer wird von der Änderung per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

8. Urheberrecht/Nutzung

Der Verlag erlaubt die Nutzung ausschließlich dem persönlich registrierten Nutzer. Eine Weitergabe der Ausgaben an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde hat das Recht, die Ausgaben zum persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen. Sofern er epaper-Business-Abonnent ist, hat er zusätzlich das Recht, die Ausgaben als PDF herunterzuladen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Zeitungsbeiträge, Abbildungen, Anzeigen etc. aus der in elektronischer Form vertriebenen Zeitung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets oder auf Trägermedien ist ohne vorherige Zustimmung durch den Verlag unzulässig, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz nichts anderes ergibt.

9. Kündigung

Der Nutzungsvertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit beiderseits mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Quartals gekündigt werden. Eine Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Nutzer bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat, gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und/oder der begründete Verdacht rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung wird dem Nutzer schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt.

10. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Parteien einigen sich schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über Änderungen dieser AGB auf der für die Anmeldung aufzurufenden Startseite des epaper-Angebots unterrichtet werden kann. Mit Inanspruchnahme von Leistungen des Verlages nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern der Nutzer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Vechta. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Stand: 07/2011


Nutzungsbedingungen für ov-online.de

1. Wenn nicht ausdrücklich anderweitig in dieser Publikation zu verstehen gegeben, und zwar in Zusammenhang mit einem bestimmten Ausschnitt, einer Datei, oder einem Dokument, ist jedermann dazu berechtigt, dieses Dokument anzusehen, zu kopieren, zu drucken und zu verteilen, unter den folgenden Bedingungen: Das Dokument darf nur für nichtkommerzielle Informationszwecke genutzt werden. Jede Kopie dieses Dokuments oder eines Teils davon muss diese urheberrechtliche Erklärung und das urheberrechtliche Schutzzeichen des Betreibers enthalten. Das Dokument, jede Kopie des Dokuments oder eines Teils davon dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers verändert werden. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Genehmigung jederzeit zu widerrufen, und jede Nutzung muss sofort eingestellt werden, sobald eine schriftliche Bekanntmachung seitens des Betreibers veröffentlicht wird.

2. Die Website "www.ov-online.de" steht Ihnen − soweit nicht anders vereinbart − kostenlos zur Verfügung. Die Betreiber übernehmen keinerlei Gewähr für Verfügbarkeit der Dienste, Verlust von auf "www.ov-online.de" abgespeicherten Daten oder Nutzbarkeit für irgendeinen bestimmten Zweck.

3. Die Betreiber haften auch nicht für Folgeschäden, die auf einer Nutzung des Angebotes beruhen.

4. Aufgrund der sich ständig verändernden Inhalte bei Kommentaren und im Forum ist es dem Betreiber nicht möglich, alle Beiträge lückenlos zu sichten, inhaltlich zu prüfen und die unmittelbare aktive Kontrolle darüber auszuüben. Es wird keine Verantwortung für den Inhalt, die Korrektheit und die Form der eingestellten Beiträge übernommen.

5. Der Betreiber ist allerdings bemüht, die hier eingestellten Kommentare und Beiträge zu prüfen.

6. Mit dem Schreiben von Beiträgen auf "www.ov-online.de" erklärt sich der Nutzer − nachfolgend "Mitglied" gegenüber dem Betreiber mit folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden: Mitglieder, die sich an Diskussionsforen und Kommentaren beteiligen, verpflichten sich dazu:

6.1. Sich in Ihren Beiträgen jeglicher Beleidigungen, strafbarer Inhalte, Pornographie und grober Ausdrucksweise zu enthalten.

6.2. Die alleinige Verantwortung für die von ihnen eingestellten Inhalte zu tragen, Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) nicht zu verletzen und die Betreiber von "www.ov-online.de" von durch ihre Beiträge ausgelösten Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen.

6.3. Weder in Foren noch in Kommentaren Werbung irgendwelcher Art einzustellen oder Foren und Kommentare zu irgendeiner Art gewerblicher Tätigkeit zu nutzen. Insbesondere gilt das für die Veröffentlichung von "0900-Rufnummern" zu irgendeinem Zweck.

7. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Veröffentlichung von eingereichten Kommentaren oder Forenbeiträgen. Die Betreiber von "www.ov-online.de" behalten sich vor, Kommentare und Forenbeiträge nach eigenem Ermessen zu editieren oder zu löschen. Bei Verletzungen der Pflichten unter 1., 2. und 3. behalten sich die Betreiber ferner vor, die Mitgliedschaft zeitlich begrenzt zu sperren oder dauernd zu löschen. Das Mitglied gibt für alle Beiträge, die von ihm oder ihr zukünftig auf "www.ov-online.de" geschrieben werden, folgende Erklärungen ab: Das Mitglied versichert, das die eingereichten Beiträge frei von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten sind. Dies gilt für alle eingereichten Beiträge und Bildwerke.

8. Das Mitglied räumt den Betreibern von "www.ov-online.de" ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen ein. Dieses umfasst die Veröffentlichung im Internet auf "www.ov-online.de" sowie auf anderen Internetservern, in Newslettern, Printmedien und anderen Publikationen.

9. Eingereichte Beiträge werden auf Verlangen des Mitgliedes per E-Mail an die Adresse des Webmasters wieder gelöscht bzw. anonymisiert. Die Löschung bzw. Anonymisierung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung. Für Folgeschäden, die dem Mitglied aus der verspäteten Löschung des Beitrages entstehen haften die Betreiber nur insoweit, als sie nicht auf einer Pflichtverletzung des Mitgliedes (oben unter 1., 2. und 3.) und soweit sie darüber hinaus auf grobem Verschulden oder Vorsatz der Betreiber von "www.ov-online.de" beruhen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass "www.ov-online.de" regelmäßig von Suchmaschinen indexiert wird, und dass wir keinen Einfluss darauf haben, ob, wo und wie lange bei uns veröffentlichte Beiträge möglicherweise auch nach Löschung bei "www.ov-online.de" in Datenbanken von Suchmaschinen und Webkatalogen gespeichert werden und abrufbar sind.

10. Es besteht keinerlei Anspruch auf Speicherung, Veröffentlichung oder Archivierung der eingereichten Beiträge. Die Betreiber behalten sich vor, eingereichte Beiträge ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen, vor Veröffentlichung zu editieren oder nach Veröffentlichung nach freiem Ermessen wieder zu löschen.

11. Durch die Veröffentlichung eingereichter Beiträge entstehen keinerlei Vergütungsansprüche (Honorare, Lizenzgebühren, Aufwendungsentschädigungen oder ähnliches) des Mitgliedes gegenüber "www.ov-online.de". Die Mitarbeit ist ehrenamtlich (unentgeltlich).

12. Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten genutzt wird, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme unseres Dienstes ist − soweit technisch möglich und zumutbar − auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Weitere wichtige Informationen zum Thema Datenschutz finden sich in unserer Erklärung zum Datenschutz (Privacy Policy).

Erklärung zum Datenschutz (Privacy Policy)

1. Die Betreiber von http://www.ov-online.de nehmen den Schutz der privaten Daten ernst. Die besondere Beachtung der Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist ein wichtiges Anliegen. Persönliche Daten werden gemäss den Bestimmungen des Bundesdatensschutzgesetzes BDSG verwendet; die Betreiber dieser Website verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Diese Webseiten können Links zu Webseiten anderer Anbieter enthalten, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Weitere wichtige Informationen finden sich auch in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

2. Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, die Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie richtiger Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht direkt mit der wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Site) fallen nicht darunter. Man kann unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung der Identität nutzen. Wenn man sich für eine Registrierung entscheidet, sich also als Mitglied (registrierter Benutzer) anmeldet, kann man im individuellen Benutzerprofil persönlichen Informationen hinterlegen. Es unterliegt der freien Entscheidung, ob diese Daten eingegeben werden. Da versucht wird, für eine Nutzung des Angebots so wenig wie möglich personenbezogene Daten zu erheben, reicht für eine Registrierung die Angabe eines Namens − unter dem man als Mitglied geführt wird und der nicht mit dem realen Namen übereinstimmen muss − und die Angabe der E-Mail-Adresse, an die das Kennwort geschickt wird, aus. In Verbindung mit dem Zugriff auf unsere Seiten werden serverseitig Daten (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten) gespeichert. Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten. Wir nutzen die persönlichen Daten zu Zwecken der technischen Administration der Webseiten und zur Kundenverwaltung nur im jeweils dafür erforderlichen Umfang. Darüber hinaus werden persönliche Daten nur dann gespeichert, wenn diese freiwillig angegeben werden.

3. Wir verwenden personenbezogene Informationen nur für diese Webseite. Wir geben die Informationen nicht ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weiter. Sollten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Daten an Dienstleister weitergegeben werden, so sind diese an das Bundesdatenschutzgesetz BDSG, andere gesetzliche Vorschriften und an diese Privacy Policy gebunden.

Erhebungen beziehungsweise übermittlungen persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.

4. Wir setzen Cookies − kleine Dateien mit Konfigurationsinformationen − ein. Sie helfen dabei, benutzerindividuelle Einstellungen zu ermitteln und spezielle Benutzerfunktionen zu realisieren. Wir erfassen keine personenbezogenen Daten über Cookies. Sämtliche Funktionen der Website sind auch ohne Cookies einsetzbar, einige benutzerdefinierte Eigenschaften und Einstellungen sind dann allerdings nicht verfügbar.

5. Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

6. Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können Sie diese jederzeit per E-Mail ändern oder löschen lassen. Für eine vollständige Löschung des Accounts bitte an den Webmaster wenden. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Beiträge in Foren, Kommentaren, Terminankündigungen und Artikeln bleiben allerdings unter Umständen erhalten − Informationen dazu auch bei den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

7. Unser Online-Angebot enthält Links zu anderen Websites. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten.

8. Die Beiträge auf unserer Seite sind für jeden zugänglich. Beiträge sollten vor der Veröffentlichung sorgfältig darauf überprüft werden, ob sie Angaben enthalten, die nicht für die öffentlichkeit bestimmt sind. Die Beiträge werden möglicherweise in Suchmaschinen erfasst und auch ohne gezielten Aufruf dieser Website weltweit zugreifbar.

9. Bei Fragen und für Anregungen und Kommentare zum Thema Datenschutz bitte per Mail an den Webmaster von http://www.ov-online.de wenden.

13. Der Benutzer ist verpflichtet, die Kombination Benutzername/Passwort vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten ist der Betreiber zu informieren. Für Internetseiten Dritter, auf die die dieses Angebot durch sog. Links verweist, tragen die jeweiligen Anbieter die Verantwortung. Der Betreiber ist für den Inhalt solcher Seiten Dritter nicht verantwortlich. Des Weiteren kann die Web-Seite ohne unser Wissen von anderen Seiten mittels sog. Links angelinkt werden. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalt oder irgendeine Verbindung zu dieser Web-Seite in Web-Seiten Dritter. Für fremde Inhalte ist der Betreiber nur dann verantwortlich, wenn von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt) positive Kenntnis vorliegt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Der Betreiber ist nach dem Teledienstgesetz jedoch nicht verpflichtet, die fremden Inhalte ständig zu überprüfen. Fragen rund um "www.ov-online.de" bitte an den Webmaster richten.


Werbegeschäft ov-online.de

1. Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Oldenburgischen Volkszeitung als Online-Vermarkter für Online-Medien zu Stande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Verbraucher, soweit der Zweck des Werbeauftrags nicht seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche- oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Oldenburgischen Volkszeitung über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten der Oldenburgischen Volkszeitung, insbesondere dem(n) Internetangebot(en) der Verlagsobjekt(e), zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die bei Vertragsschluss gültige Preisliste der Oldenburgischen Volkszeitung, sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet.

3. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel:

  • — aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • — aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

 

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden von der Oldenburgischen Volkszeitung als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt der Oldenburgischen Volkszeitung vorbehalten.

(3) Hat die Oldenburgische Volkszeitung die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Oldenburgischen Volkszeitung gestattet.

(4) Kosten der Oldenburgischen Volkszeitung für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen

(5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt Ziffer 9.

4. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag, kommt soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens der Oldenburgischen Volkszeitung oder durch auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels zustande. Sofern das Angebot durch die Oldenburgische Volkszeitung erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, zustande

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen auch durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

5. Widerrufsbelehrung

Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat seinen Auftrag nicht in unmittelbarem persönlichen Gespräch erteilt, sondern durch Kommunikationsmittel aller Art (insb. Telefon, Telefax, E-Mail, online), gilt folgendes:

(1) Widerrufsrecht

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der Oldenburgischen Volkszeitung nach § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Oldenburgische Volkszeitung Druckerei und Verlag KG, Neuer Markt 2, 49377 Vechta, Anzeigenleiter Hr. Reinhard Brannekämper, E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

(2) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Verbraucher dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Verbraucher die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Verbrauchers, für die Oldenburgische Volkszeitung mit deren Empfang.

(3) Hinweis

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

6. Abwicklungsfrist

(1) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

(2) Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Falle dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.

(3) Bei Vertragsabschlüssen ist der Auftraggeber auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Absatz 2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann daher keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens der Oldenburgischen Volkszeitung erteilt werden.

7. Ablehnungsbefugnis

(1) Die Angebote der Oldenburgischen Volkszeitung sind freibleibend. Die Oldenburgische Volkszeitung behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

(2) Die Oldenburgische Volkszeitung behält sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, auch angenommene Werbeaufträge − und auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses − abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

  • — deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder
  • — deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • — deren Veröffentlichung für die Oldenburgische Volkszeitung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Anbieters unzumutbar ist.

Der Auftraggeber wird in einem Fall der Ablehnung oder Sperrung von der Oldenburgischen Volkszeitung entsprechend informiert. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen die Oldenburgische Volkszeitung zu.

(3) Die Oldenburgische Volkszeitung kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch der Oldenburgischen Volkszeitung bleibt hiervon unberührt.

(4) Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bez. Arznei-/Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Auftraggebers von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht der Oldenburgischen Volkszeitung bez. der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht jedoch nicht.

8. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Oldenburgische Volkszeitung nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Oldenburgischen Volkszeitung zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich der Oldenburgischen Volkszeitung beruht.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

(3) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird.

(4) Nachlass wird auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent gegeben ist. Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu lassen.

9. Zusätzliche Bestimmungen für Werbemittel gem. Ziffer 3

(1) Datenlieferung

(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Oldenburgischen Volkszeitung entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird die Oldenburgische Volkszeitung von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Die Oldenburgische Volkszeitung behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

(b) Die Pflicht der Oldenburgischen Volkszeitung zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.

(2) Platzierung

(a) Die Oldenburgische Volkszeitung wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung der vereinbarten Grund-Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.

(b) Innerhalb einer Internetseite kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftragsgebers während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.

10. Gewährleistung des Anbieters

(1) Die Oldenburgische Volkszeitung gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • — durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • — durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • — durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
  • — durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • — durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Informationspflichten des Anbieters

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält die Oldenburgische Volkszeitung für die Dauer von vierzehn Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit:

  • — die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (AdImpression und/oder AdClicks) und
  • — die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.

12. Haftung

Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haftet die Oldenburgische Volkszeitung nur, wenn ihr, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Anbieter nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung der Oldenburgischen Volkszeitung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Rechte

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt die Oldenburgische Volkszeitung im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen die Oldenburgische Volkszeitung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbemittel entstehen können und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Oldenburgischen Volkszeitung nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.

(2) Der Auftraggeber überträgt der Oldenburgischen Volkszeitungen sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

14. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die Oldenburgische Volkszeitung nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Oldenburgischen Volkszeitung bestehen.

15. Preisliste

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine änderung vorbehalten.

(2) Für die Oldenburgische Volkszeitung bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

(3) Bei änderung der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarung die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

(4) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

(5) Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen.

16. Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Kampagnenstart. Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig 10 Tage ab Rechnungsdatum.

(2) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.

(3) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Oldenburgische Volkszeitung kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(4) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen der Oldenburgischen Volkszeitung, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen

17. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen haben schriftlich zu erfolgen.

18. Vertraulichkeit & Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich den Werbeauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Im übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Oldenburgischen Volkszeitung.

(2) Die Oldenburgische Volkszeitung ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten.

(3) Sofern bei der Oldenburgischen Volkszeitung anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf die Oldenburgische Volkszeitung diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Auftraggeber, der den Anbieter mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind.

(4) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Onlineangeboten des Anbieters und deren weitere Nutzung. Im Fall von Verstößen stellt er die Oldenburgische Volkszeitung von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

(5) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der Oldenburgischen Volkszeitung Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Im Fall von Verstößen stellt er die Oldenburgische Volkszeitung von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.

(6) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

19. Schlussbestimmungen

(1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland − unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und was auch dann keine Anwendung findet, wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Oldenburgischen Volkszeitung.

(3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Oldenburgischen Volkszeitung. Soweit Ansprüche der Oldenburgischen Volkszeitung nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.

(4) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) werden vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

20. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Erteilung eines Werbeauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Oldenburgischen Volkszeitung an.